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Urheberrechtliche Herausforderungen im Vereinsalltag

Urheberrechtliche Herausforderungen im Vereinsalltag: Was Sportvereine bei Bildern, Musik und Livestreams beachten müssen

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Rechtsauskünfte dienen ausschließlich der Information. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sport Austria kann für deren Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.


Die permanente Verfügbarkeit digitaler Daten stellt auch Sportvereine vor unvorhersehbare urheberrechtliche, nicht budgetierte Herausforderungen: welche Fotos dürfen auf der Vereinswebsite und in den sozialen Medien verwendet werden? Darf vor den Spielen der Kampfmannschaft Musik über die Platzlautsprecher gespielt werden? Darf ein fremder Sportevent im Vereinsheim übertragen werden? Um teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sind einige zentrale Punkte zu beachten.

Verwendung von Lichtbildern, Videos und Musik
Achtung bei der Nutzung fremder Inhalte bei Musik, Lichtbildern und Videos auf der Vereinswebsite, in Social-Media-Kanälen, bei Vorträgen und Präsentationen. Die Vereine müssen sicherstellen, dass sie die nötigen Lizenzen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten haben oder nur gemein- bzw lizenzfreie Inhalte nutzen, wobei die Erstellung und Verwendung eigener Inhalte völlig risikofrei ist. Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung geschützter Musiktitel durch einen Vereins-Account in sozialen Medien geboten – etwa zur Untermalung eines Kurzvideos: Die Lizenzvereinbarungen zwischen Plattformbetreibern und Rechteinhabern decken regelmäßig ausschließlich die nicht-kommerzielle Nutzung von Musiktiteln ab. Wird fremde Musik bei Veranstaltungen, Feiern und Wettkämpfen gespielt – Radio, Tonträger oder Streamingdienste – ist das eine öffentliche Aufführung und lizenzpflichtig, wobei es für die Sportvereine bei der AKM spezielle, vergünstigte Lizenztarife zur Nutzung geschützter Musik gibt, die in Rahmenverträgen mit den Sportdachverbänden ASVÖ, ASKÖ und SPORTUNION geregelt sind. Achtung: auch die Nutzung fremder Logos und Marken ist genehmigungspflichtig!

Öffentliche Vorführung
Die Aufführung fremder Filme und Videos und die Übertragung von Sportsendungen in Vereinslokalen gilt als öffentliche Wiedergabe, wenn sie bei Vereinsveranstaltungen erfolgt oder für vereinsfremde Personen zugänglich ist. Der Oberste Gerichtshof nimmt bereits eine öffentliche Wiedergabe an, wenn auch nur eine einzige fremde Person anwesend ist. Für solche Vorführungen ist immer die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich (bei Sportübertragungen meist vom Pay-TV-Anbieter). Ohne Lizenz drohen Unterlassungs- und hohe Schadenersatzforderungen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten die Vorführungen nur im privaten Vereinsrahmen stattfinden und deutlich als private Veranstaltung gekennzeichnet werden, z.B. durch Beschilderung am Eingang des Vereinslokals als „geschlossene“ Veranstaltung durch Einlasskontrollen, damit keine vereinsfremden Personen teilnehmen können. Um eine kommerzielle Nutzung auszuschließen, dürfen keine öffentliche Ankündigung erfolgen, kein Eintrittsgeld verlangt und keine Speisen und Getränke verkauft werden. Ebenso kritisch ist die Nutzung technischer Geräte im Vereinslokal, z.B. der vereinseigene Fernseher. Vereine sollten schriftliche Nutzungsrichtlinien erstellen, die die Verwendung privater Abonnements für öffentliche Vorführungen untersagen und allen Mitgliedern transportieren. Auch regelmäßige Kontrollen sind notwendig und zu dokumentieren, um im Streitfall nachweisen zu können, dass der Verein seine Sorgfaltspflicht wahrgenommen hat. Zusätzlich sind die Vereinsmitglieder über die urheberrechtlichen Risiken und Verbote durch regelmäßige Aufklärung, Schulung und Informationsmaterial zu sensibilisieren.

Fazit
Die Sportvereine können die urheberrechtlichen Risiken durch klare Regeln, regelmäßige Überprüfung der vereinsinternen Vorgänge und konsequente Aufklärung deutlich reduzieren und sich so vor unangenehmen Überraschungen schützen.

 

Autor
Prof. Dr. Johannes Hintermayr
office@hintermayr.eu
www.hintermayr.eu
Die Linzer Rechtsanwaltskanzlei Prof. Hintermayr Rechtsanwälte ist in urheber- und vereinsrechtlichen Fragen ein starker Beratungspartner, der den Sportvereinen bei rechtlichen Unsicherheiten kompetente Unterstützung bietet.