Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Koordination gem. § 20 BSFG 2017 zwischen BSFV-DV-ÖBSV

Sport Austria administriert sämtliche Koordinationen gem. § 20 BSFG 2017 zwischen den Bundes-Sportfachverbänden, den Dachverbänden und dem Österreichischen Behindertensportverband.

Gem. § 20 (1) Z1 lit. a und b BSFG 2017 sind die Dachverbände dazu verpflichtet, sich bei ihren sportartspezifischen Programmen und Maßnahmen, insbesondere bei der Abwicklung von Trainingslagern und Meisterschaften, sowie bei sportartenspezifischen Maßnahmen im Kinder- und Nachwuchsbereich untereinander und mit dem jeweils zuständigen Bundes-Sportfachverband zu koordinieren. Mindestens einmal jährlich hat ein Koordinationstreffen zwischen den Bundes-Sportfachverbänden und den zuständigen VertreterInnen der Dachverbände stattzufinden.

Gem. § 20 (1) Z2 lit. a BSFG 2017 ist der Österreichische Behindertensportverband dazu verpflichtet sich bei seinen Vorhaben zur Entwicklung von Angeboten im Breitensport für Menschen mit Behinderung mit den Bundes-Sportdachverbänden zu koordinieren.

Gem. § 20 (1) Z3 lit. a BSFG 2017 sind die Bundes-Sportfachverbände dazu verpflichtet sich bei ihren Maßnahmen im Behindertensport sowie zur Inklusion von Menschen mit Behinderung mit dem Österreichischen Behindertensportverband zu koordinieren (erfolgt in der Inklusionskonferenz am 16.05.2024) bzw. gem. § 20 (1) Z3 lit. b BSFG 2017 sich bei ihren sportartspezifischen Schulkooperationen in der Altersgruppe unterhalb der Sekundarstufe I mit den Dachverbänden zu koordinieren.

 

Kriterien zur Bestellung von Bundesreferaten der jeweiligen Sportarten in den Dachverbänden

Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ)

Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ)

SPORTUNION Österreich (SPORTUNION)

Bundesreferent:innen/Fachwart:innen:

ASKÖ / ASVÖ / SPORTUNION

Vereinssuche:

ASKÖ / ASVÖ / SPORTUNION