Sport Austria und seine Mitglieder sind sich der Verantwortung bewusst, für die Athlet:innen ein sicheres Umfeld für die Ausübung ihrer jeweiligen Sportart zu schaffen. Ungeachtet dieser Bemühungen zeigen tragische Unfälle im sportlichen Bereich immer wieder, dass 100%ige Sicherheit leider nicht möglich ist. Um zumindest die finanziellen Belastungen derartiger Unglücksfälle für die betroffenen Athlet:innen zu erleichtern, wurde der Sport Austria Sozialfonds eingerichtet. Die Vergabe der Mittel aus dem Sport Austria Sozialfonds erfolgt auf Basis der Geschäftsordnung des Sport Austria Sozialfonds. Jedes Vollmitglied hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenersatz gemäß der Geschäftsordnung des Sport Austria Sozialfonds zu stellen.
Sachkosten im Sinne dieser Geschäftsordnung sind insbesondere:
Das Vollmitglied kann bis 30.11. des Jahres Ansuchen auf Kostenersatz im Sinne der Geschäftsordnung des Sport Austria Sozialfonds einbringen. Wir dürfen ersuchen, Anträge ausschließlich mittels des dafür vorgesehenen Formulars (siehe unten) einzubringen. Weiters ist eine unterzeichnete Zustimmungserklärung der Athletin/des Athleten (siehe unten) beizulegen. Ohne unterzeichnete Zustimmungserklärung kann der Antrag leider nicht behandelt werden. Sämtliche Anträge samt Zustimmungserklärungen sind bitte an die Geschäftsstelle von Sport Austria unter serviceplus@sportaustria.at zu richten.
Formulare: