Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese mit wenigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell. Dies gilt auch für (Vereins-)Kantinen oder bei (Sport-)Veranstaltungen. In diesen Fällen wird die Rücknahme meistens manuell erfolgen.
Ist die Anzahl der zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen nicht sehr hoch, ist keine Registrierung bei der zuständigen zentralen Stelle, der Recycling-Pfand Österreich gGmbH, notwendig. Die gesammelten Pfandgebinde werden einfach bei einer Automatenrückgabestelle (z.B. in einem Supermarkt) retourniert.
Infovideo „Manuelle Rücknahme ohne Registrierung“
Bei einer höheren Anzahl zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen ist eine Registrierung bei Recycling-Pfand Österreich notwendig. Die Pfandgebinde werden dann vor Ort gesammelt und abgeholt.
Infovideo „Manuelle Rücknahme mit Registrierung“
Infoblatt „Manuelle Rücknahme mit Registrierung“
Bei Veranstaltungen (z.B. Vereinsveranstaltungen, Sportevents), bei denen Einweggetränkeverpackungen für eine begrenzte Dauer abgegeben werden, können mehrere Verkaufsstellen eine gemeinsame Rücknahme nutzen oder kann von der „In-sich geschlossenen Gastronomie“-Regelung Gebrauch gemacht werden.
Infoblatt „Feste, Events und Veranstaltungen“
Bei der Verrechnung und Verbuchung des Recyclingpfands ist zu berücksichtigen, dass sowohl beim Einheben als auch Rückerstatten des Pfandes keine Umsatzsteuer verrechnet wird. Die Verbuchung auf einem eigenen Konto wird empfohlen.
Infoblatt „Steuer & Verbuchung“
In der Checkliste von Recycling-Pfand Österreich sind die einzelnen Schritte, die zum Start der Recyclingpfandrücknahme zu setzen sind, zusammengefasst. In den Anmerkungen sind Links zu weiterführenden Dokumenten und Informationsmaterialien zu finden.
Weitere Informationen für Rücknehmer:innen von Einweggetränkeverpackungen sind unter https://www.recycling-pfand.at/ruecknehmer.html verfügbar. Auf der Webseite verfügbar: