Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung laut Vereinsgesetz. Ihr gehören die Präsidentin/der Präsident und die/der Delegierte(n) jedes Vollmitglieds mit Stimmrecht sowie Rede- und Antragsrecht an. Teilnahmeberechtigt mit beratender Stimme sind die weiteren Mitglieder des Präsidiums bzw. des erweiterten Präsidiums sowie die Rechnungsprüferinnen/-prüfer. Diese haben auch ein Rede- und Antragsrecht. Weiters sind teilnahmeberechtigt die Delegierten der assoziierten Mitglieder bzw. der außerordentlichen Mitglieder, die Ehrenmitglieder sowie geladene Gäste. Diese haben ein Rederecht.

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt die Präsidentin/der Präsident oder eine Vizepräsidentin/ein Vizepräsident. Jedes Vollmitglied gem. § 6 Abs. 1 Z. 1. lit. a), c) und d) hat eine Stimme. Die Summe aller Bundes-Sportfachverbände, die Vollmitglied sind, ergibt die Summe der Stimmen aller Bundes-Sportdachverbände, wobei jeder Bundes-Sportdachverband dabei grundsätzlich die gleiche Stimmenanzahl erhält. Insofern die Gesamtzahl der Stimmen für die Bundes-Sportdachverbände geteilt durch die Zahl der Bundes-Sportdachverbände keine gleiche Verteilung in ungeteilten Stimmrechten ergibt, gehen die überzähligen Stimmen an die jeweiligen Bundes-Sportdachverbände in alphabetischer Reihenfolge. Eine Stimmrechtsübertragung ist insoweit zulässig, dass eine Delegierte/ein Delegierter maximal 2 Stimmen auf sich vereinen darf, wobei dies auch von einem anderen Vollmitglied sein kann. Auch ist bei Stimmrechtsübertragung ein unterschiedliches Stimmverhalten zulässig.

Die Aufgaben der Generalversammlung sind, sofern diese nicht nach dem Gesetz oder dem Statut anderen Organen vorbehalten sind:

  • Beschlussfassung über Sportangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
  • Entgegennahme der Berichte,
  • Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Jahresvoranschlages,
  • Beschlussfassung über die Anträge der Rechnungsprüferinnen/-prüfer,
  • Entlastung bzw. Ablehnen der Entlastung des Präsidiums,
  • Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und sonstiger finanzieller Leistungen der Mitglieder,
  • Entscheidung über die Aufnahme von Vollmitgliedern – im Bereich der Bundes-Sportfachverbände nach Prüfung durch den zuständigen Beirat gemäß § 18,
  • Entscheidung über eine allfällige Rückstufung von Vollmitgliedern zum assoziierten Mitglied bei Wegfall der Erfüllung der Kriterien für eine Vollmitgliedschaft,
  • Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern,
  • Beschlussfassung über Änderung des Statuts und Auflösung,
  • Beschlussfassung über Verhaltensleitlinien für die Mitglieder,
  • Wahl und Enthebung der Mitglieder des Präsidiums bzw. des erweiterten Präsidiums, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 13 Abs. 14-16,
  • Wahl und Enthebung der Rechnungsprüferinnen/-prüfer,
  • Wahl und Enthebung des Wahlausschusses,
  • Wahl und Enthebung von Vertreterinnen/Vertretern des Sports in Organe und Gremien, die in der jeweils geltenden Fassung eines Bundes-Sportförderungsgesetzes mit der Abwicklung von Bundes-Sportförderungen befasst sind,
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Generalversammlung,
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft und von Ehrenzeichen.