Der Begriff Korruption als solcher war lange Zeit im österreichischen Strafgesetzbuch nicht zu finden. Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 hat der Begriff „Korruption“ auch Eingang in den Besonderen Teil des StGB selbst gefunden, so lautet nunmehr die Überschrift des 22. Abschnittes des Besonderen Teils des StGB „Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen“. Was bedeutet dieses Gesetz aber nun konkret, speziell für Veranstaltungen, Einladungen und Repräsentation im Sport? Welche Compliance Regelungen sollten beachtet werden? In diesem Workshop erwarten Sie eine spannende Diskussion zu diesen Fragen mit Beispielen aus dem Alltag.
Termin:
Maximale TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen