Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Im Zuge freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern oder der Betreuung kommt, wird eine spezielle Strafregisterbescheinigung benötigt, die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge. Für die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigungen muss bei der Behörde eine Bestätigung über das angestrebte Engagement Ihrer Organisation vorgelegt werden:
Bestätigungsformular der Freiwilligenorganisation
Die Bescheinigung kann nicht online über die ID Austria beantragt werden, sondern nur über den persönlichen Behördenweg. Das Bestätigungsformular sowie zusätzlich ein Brief des Vereins, der diese Tätigkeit bestätigt bzw. beschreibt, müssen im Original (Stempel und Originalunterschrift) bei der Behörde vorgelegt werden.
Kosten
Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird. Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll.
Datenschutz
Achtung: Im Sinne des Datenschutzes ist die Verarbeitung derartiger Daten zur Wahrung der Interessen der betroffenen Personen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Verwenden Sie unsere Vorlage
Weitere Infos
Genauere Infos zu den zuständigen Stellen, erforderlichen Unterlagen und den Formularen: www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister/Seite.300020.html