Sicher engagiert – Strafregisterbescheinigung im freiwilligen Engagement
Die öffentlich gewordenen Fälle aus dem Sport haben gezeigt, dass sexualisierte Gewalt auch im sportlichen Zusammenhang stattfindet und dass es dabei spezielle Merkmale gibt, die diese Form von Gewalt begünstigen. Sportorganisationen sind gefordert, verantwortungsvoll damit umzugehen und bereits im Vorfeld Maßnahmen zu setzen, die es Täter:innen erschweren, sexualisierte Gewalt auszuüben.
Prävention von sexualisierter Gewalt bedeutet, ein Klima zu schaffen, in dem klar ist: Übergriffe und Grenzverletzungen werden nicht toleriert. Vereine und Organisationen tragen dabei Verantwortung für den Schutz aller im Sport Aktiven – insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es essenziell, auch jene Personen in die Pflicht zu nehmen, die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen – etwa als Trainer:innen oder Funktionär:innen. Geeignete Maßnahmen, wie etwa das Einholen eines behördlichen Nachweises über etwaige relevante Vorstrafen, senden ein klares Signal: Wir schauen hin. Besonders im Kinder- und Jugendbereich ist es wichtig, dass Personen in verantwortungsvollen Rollen wissen, dass Schutz oberste Priorität hat. So wird ein Umfeld geschaffen, in dem sich alle Beteiligten sicher fühlen und bestmöglich vor Übergriffen geschützt sind.
Arten der Strafregisterbescheinigung
Strafregisterbescheinigung (Standard)
Gibt Auskunft über strafgerichtlichen Verurteilungen und deren Mitteilungen betreffend Vollzugsmaßnahmen etc.
- von österreichischen Justizbehörden
- die von ausländischen Justizbehörden übermittelt wurden
- über Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft
- und Personen, die in Österreich einen Wohnsitz besitzen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
- sowie ausländische Verurteilungen aufgrund von internationalen Abkommen
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Empfehlung
Gesetzliche Vorgaben zur Art der Bescheinigung bestehen derzeit nicht. Aus fachlicher Sicht empfehlen wir:
- Eine Strafregisterbescheinigung (Standard) sollte immer dann vorgelegt werden, wenn bestimmte Tätigkeiten eine besondere Vertrauensstellung erfordern und sich nicht mit einer Verurteilung der Person vereinbaren ließen. (z. B. Verwaltung von Vereinsfinanzen, Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten).
- Ist im Rahmen des Engagements ein direkter Kontakt zu vulnerablen Zielgruppen gegeben (z. B. Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung), sollte zusätzlich die Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge verlangt werden. Diese enthält auch Einträge zu bestimmten Delikten (z. B. Sexual- oder Gewaltdelikten), die aufgrund von Löschfristen in der allgemeinen Bescheinigung nicht mehr aufscheinen, aber weiterhin relevant sein können.
Informationen zur Aufforderung, Antragstellung und Vorlage einer Strafregisterbescheinigung im freiwilligen Engagement
Wenn sich Personen (zukünftig) in einer Freiwilligenorganisation (Verband, Verein) engagieren und dafür um die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung (Standard oder Kinder- und Jugendfürsorge) gebeten werden, gilt es, einige rechtliche und organisatorische Punkte zu beachten.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Egal, ob du selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen möchtest oder als Freiwilligenorganisation (Verband, Verein) eine entsprechende Einsicht forderst – folgende Unterlagen sind für eine korrekte und gebührenfreie Antragstellung erforderlich und mitzubringen:
- Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Auszufüllen und zu unterzeichnen von der:des Freiwilligen. Keine Unterschrift von Vertreter:in der Organisation notwendig.
Der Antrag steht hier zum Download bereit. - Formular "Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass"
Auszufüllen und zu unterzeichnen von Vertreter:in der Organisation, in der die:der Freiwillige tätig ist SOWIE zu unterzeichnen von der:des Freiwilligen.
Das Formular steht hier zum Download bereit. - Bei Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge: Beilage zum Auftrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
Auszufüllen und zu unterzeichnen von Vertreter:in der Organisation
Das Formular steht hier zum Download bereit. - Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zudem:
- Wenn du früher einen anderen Namen hattest: Nachweis wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Adoptionsurkunde.
- Wenn du aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommst: Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Holst du die Bescheinigung nicht selbst ab, ist eine Vollmacht von dir notwendig.
Wissenswertes für Freiwillige und Freiwilligenorganisationen (Verbände, Vereine)
- Die Strafregisterbescheinigung (Standard oder Kinder- und Jugendfürsorge) kann nur von der betreffenden Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung durch die Freiwilligenorganisation (Verband, Verein) ist nicht möglich
- Die Ausstellung ist für freiwillig Tätige im Sport bei den zuständigen Behörden vollständig gebühren- und abgabenfrei – es fallen keinerlei Kosten an, sofern die notwendigen Bestätigungen vorgelegt werden!
- Die für die Antragstellung erforderlichen Bestätigungen müssen im Original vorliegen (eigenhändige Unterschrift, „firmenmäßige“ Fertigung z.B. Stempel durch die Organisation)
- Formular "Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass", Passus: „Hiermit bestätigt die Organisation, dass der:die Antragsteller:in freiwillig tätig ist und für seine:ihre Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale1 (gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988) erhält.“
Rechtsauffassung Sozialministerium: Nach unserer Rechtsauffassung steht die Ausbezahlung der PRAE einer Einstufung als Freiwilligenorganisation iSd § 3 Abs. 1 FreiwG und damit auch einer gebührenbefreiten Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen nicht entgegen. Dies deshalb, weil die PRAE nicht als Gegenleistung, sondern als bloße Aufwandsentschädigung konzipiert ist, womit kein Widerspruch zur in § 2 Abs. 2 Z 3 FreiwG geforderten Unentgeltlichkeit herrscht. Eine Organisation (Verein, Verband) kann also bei ausbezahlter PRAE ohne weiteres bestätigen, dass höchstens das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird!
Kosten – Gebührenbefreiung für freiwillig engagierte Personen
Als Freiwillige:r erhältst du deine Strafregisterbescheinigung völlig kostenfrei. Die komplette Gebührenbefreiung ist seit Anfang 2024 im Gebührengesetz 1957 festgeschrieben (siehe § 14 TP 26 Abs 7 Z 1 lit a GebG).
Wichtige Hinweise zur Gebührenbefreiung
- Vorliegen aller erforderlichen originalen Unterlagen (Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung, Formular "Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass", Bei Einholung Strafregisterbescheinigung: Kinder- und Jugendfürsorge: Beilage zum Auftrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge)
- Die Gebührenbefreiung für die Strafregisterbescheinigung im freiwilligen Engagement ist nur möglich, wenn die Organisation, für die das freiwillige Engagement ausgeübt werden soll, als anerkannte Freiwilligenorganisation im FWO-Verzeichnis registriert ist. Für freiwillig Engagierte: Bitte überprüfen Sie vor Ihrem Termin bei der Behörde, ob Ihre Organisation (z. B. Verein, Verband oder sonstige Einrichtung) im Verzeichnis der anerkannten Freiwilligenorganisationen eingetragen ist. Ist die Organisation dort nicht auffindbar, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an diese und ersuchen Sie um eine Registrierung. Andernfalls kann die Gebührenbefreiung nicht in Anspruch genommen werden.
Für Organisationen: Wenn Sie von Ihren freiwillig Tätigen eine Strafregisterbescheinigung verlangen und diese von der Gebührenbefreiung profitieren sollen, empfehlen wir, Ihre Organisation frühzeitig als anerkannte Freiwilligenorganisation registrieren zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung bzw. Freigabe der Registrierung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. - ACHTUNG: Online Beantragung über ID Austria nicht empfohlen: Bei einer Online Beantragung der Strafregisterbescheinigung Standard ist keine Gebührenbefreiung möglich. Die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge kann NICHT online beantragt werden (Stand: Jänner 2026).
➔ Wir empfehlen daher, den Antrag ausschließlich persönlich bei einer Behörde zu stellen.
Wo die Bescheinigung vor Ort beantragt werden kann
Die Strafregisterbescheinigung bekommst du unabhängig von deinem Wohnsitz:
- In Städten mit Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat: die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat
- In Wien: das Polizeikommissariat (PDF, 38 KB)
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Städten oder Gemeinden ohne Polizeikommissariat: der Bürgermeister
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust
- Im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde (BMEIA)
Die Bescheinigung kannst du zu den Parteienverkehrszeiten der jeweiligen Stellen beantragen. Sie wird meistens sofort ausgestellt. Bei manchen Behörden musst du vorab einen Termin vereinbaren.