Die öffentlich gewordenen Fälle aus dem Sport haben gezeigt, dass sexualisierte Gewalt auch im sportlichen Zusammenhang stattfindet und dass es dabei spezielle Merkmale gibt, die diese Form von Gewalt begünstigen. Sportorganisationen sind gefordert, verantwortungsvoll damit umzugehen und bereits im Vorfeld Maßnahmen zu setzen, die es Täter:innen erschweren, sexualisierte Gewalt auszuüben.
Prävention von sexualisierter Gewalt bedeutet, ein Klima zu schaffen, in dem klar ist: Übergriffe und Grenzverletzungen werden nicht toleriert. Vereine und Organisationen tragen dabei Verantwortung für den Schutz aller im Sport Aktiven – insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es essenziell, auch jene Personen in die Pflicht zu nehmen, die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen – etwa als Trainer:innen oder Funktionär:innen. Geeignete Maßnahmen, wie etwa das Einholen eines behördlichen Nachweises über etwaige relevante Vorstrafen, senden ein klares Signal: Wir schauen hin. Besonders im Kinder- und Jugendbereich ist es wichtig, dass Personen in verantwortungsvollen Rollen wissen, dass Schutz oberste Priorität hat. So wird ein Umfeld geschaffen, in dem sich alle Beteiligten sicher fühlen und bestmöglich vor Übergriffen geschützt sind.
Strafregisterbescheinigung (Standard)
Gibt Auskunft über strafgerichtlichen Verurteilungen und deren Mitteilungen betreffend Vollzugsmaßnahmen etc.
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Wenn sich Personen (zukünftig) in einer Freiwilligenorganisation (Verband, Verein) engagieren und dafür um die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung (Standard oder Kinder- und Jugendfürsorge) gebeten werden, gilt es, einige rechtliche und organisatorische Punkte zu beachten.
In diesem Zusammenhang stehen zwei Checklisten zur Verfügung:
Diese bieten einen strukturierten Überblick über die notwendigen Schritte, Zuständigkeiten und Unterlagen.
Egal, ob du selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen möchtest oder als Freiwilligenorganisation (Verband, Verein) eine entsprechende Einsicht forderst – folgende Unterlagen sind für eine korrekte und gebührenfreie Antragstellung erforderlich:
Hier geht’s direkt zu den Checklisten:
Seit 1. Jänner 2024 erhalten Personen, die sich (zukünftig) freiwillig in einer Freiwilligenorganisation (Verband, Verein) engagieren, ihre Strafregisterbescheinigung (Standard oder Kinder- und Jugendfürsorge) vollständig kostenfrei.
Die Gebühren- und Abgabenbefreiung ist gesetzlich verankert und gilt österreichweit bei Antragstellung vor Ort bei einer zuständigen Behörde. Es fallen keinerlei Kosten an – weder für die antragstellende Person noch für die Freiwilligenorganisation (Verband, Verein).
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Gebührenbefreiung findet sich im Gebührengesetz 1957:
Wichtige Hinweise zur Gebührenbefreiung