In Kooperation mit Prenly können wir unseren Mitgliedsverbänden ein Spezialangebot zur Einrichtung einer Online-Bibliothek anbieten:
Biete deinen Leser:innen eine
anpassbare Leseerfahrung – Entdecke Prenly, die am schnellsten wachsende
E-Zeitungsplattform in den Nordics
Prenly - Marktführende Content-Management Plattform für E-Publikationen: "Unser Fokus liegt darauf, Zeitungen, Zeitschriften und andere Inhalte auf Web- und Mobilanwendungen zugänglich zu machen. Wir setzen uns dafür ein, digitale Interaktionen zu vereinfachen und zu optimieren. Unsere laufende Entwicklung hin zu einer umfassenden SaaS-Lösung wird dich und deinen Kund:innen auf einer völlig neuen Ebene behilflich sein."
Veröffentliche und archiviere deine Publikationen in der Online-Bibliothek und mache diese über die Webplattform und als Mobile App für Android und iOS jederzeit zugänglich. Neben dem barrierefreien Lesemodus, stehen den Leser:innen auch eine Such-, Filter- und Teilen-Funktion zur Verfügung.
Warum Prenly wählen?
Sonderangebot: 1.000 € gratis und -20%
Sport Austria-Mitglieder ersparen sich die Setupkosten von 1.000 Euro und erhalten zusätzlich einen Sonderrabatt von 20% auf monatliche Kosten! Das bedeutet, du kannst mit einer mobilen App für Android und iOS sowie einer Webplattform live gehen – und das alles zum Sonderpreis von 240 statt 300€ / Monat.*
Überzeuge dich vom Live-Betrieb der Plattform auf der Sport Austria Online-Bibliothek: https://publikation.sportaustria.at/
Kontakt
Du interessierst dich für das Sonderangebot? Kontaktiere Marian Plattner:
marian@textalkmedia.se
+46 079 101 53 73
* Da es sich bei unserem Partner um ein Unternehmen im EU-Ausland handelt, gilt: Verfügt der Verband über eine UID-Nummer, ist diese anzuführen und es kommt grundsätzlich zum Übergang der Steuerschuld. Die Umsatzsteuer wäre dann über die UVA dem Österreichischen Finanzamt zu melden. Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn der Verein umsatzsteuerbare und pflichtige Umsätze erwirtschaftet. Ausschließlich gemeinnützige Vereine, die über keine UID verfügen, sind als nichtunternehmerischer Leistungsempfänger zu beurteilen. Diesfalls kommt es grundsätzlich nicht zum Übergang der Steuerschuld, weshalb auch keine UVA abgegeben werden muss. Es ist die jeweilige Situation im Verband zu prüfen, diese Information kann keine steuerliche Beratung im Einzelfall ersetzen.