Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Expert:innenberatung (Serviceplus)

Mitgliederspecial: Kostenübernahme von Beratungsleistungen durch Expert:innen

Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?

Das Angebot von Sport Austria, die Übernahme von Kosten für Beratungsleistungen durch Expert:innen in Anspruch nehmen zu können, richtet sich ausschließlich an die Vollmitglieder und assoziierten Mitglieder von Sport Austria. Antragsberechtigt ist ausschließlich der jeweilige Bundesverband.

Wer sind Partner:innen für Beratungen?

Die Kostenübernahme von Beratungsleistungen erfolgt für von den Mitgliedern frei wählbare Partner:innen, sofern die Leistungen dieser in die unten angeführten Beratungsbereiche fallen und der/die Partner:in folgende Qualitätskriterien erfüllt:

  1. Rechtsberatung und Mediation: Rechtsanwält:innen müssen Mitglied der österreichischen Rechtsanwaltskammer sein und daher in folgendem Verzeichnis geführt werden: http://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/. Zudem darf die Beratungsleistung einen Nettostundensatz von 300 Euro nicht überschreiten.

  2. Steuerberatung: Steuerberater:innen müssen Mitglied der Kammer der österreichischen Wirtschaftstreuhänder sein und daher in folgendem Verzeichnis geführt werden: http://www.kwt.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-90/. Zudem darf die Beratungsleistung einen Nettostundensatz von 200 Euro nicht überschreiten.

  3. Organisationsberatung: Organisationsberater:innen müssen ein einschlägiges angemeldetes Gewerbe ausüben und dürfen einen Nettostundensatz von 170 Euro nicht überschreiten. Beratung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt: PSG-Berater:innen müssen in der Liste von 100% Sport als Referent:innen geführt werden oder nachweislich von 100% Sport empfohlen werden: https://safesport.at/netzwerk/safe-sport-referentinnen. Zudem darf die Beratungsleistung einen Nettostundensatz von 100 Euro nicht überschreiten.

  4. Kommunikationsberatung: Kommunikationsberater:innen müssen ein einschlägiges angemeldetes Gewerbe ausüben und dürfen einen Nettostundensatz von 170 Euro nicht überschreiten.

  5. IT-/EDV-Beratung: IT-Berater:innen müssen ein einschlägiges angemeldetes Gewerbe ausüben und dürfen einen Nettostundensatz von 150 Euro nicht überschreiten.

Welche Beratungsbereiche gibt es?

Wir bieten die Kostenübernahme von Beratungsleistungen aus folgenden hier gelisteten Bereichen. Die Übernahme von Kosten durch Sport Austria erfolgt ausschließlich für Leistungen, die der Erreichung des jeweiligen Verbandszweckes dienen.

  1. Rechtsberatung und Mediation: Umfasst sind Beratungsleistungen in Rechtsfragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgenommen sind strafrechtliche und streitige Angelegenheiten, mit Ausnahme der, zur Wahrung der Ansprüche aus einem Privatbeteiligtenanschlusses, notwendigen Maßnahmen.

  2. Steuerberatung: Umfasst sind Beratungsleistungen in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgenommen sind (finanz)strafrechtliche Angelegenheiten.

  3. Organisationsberatung: Umfasst sind Beratungsleistungen in Organisations- und Unternehmensfragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind wie auch Beratung zu nachhaltigen Veranstaltungen. Beratung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt: Umfasst sind Beratungsleistungen zur Implementierung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind.

  4. Kommunikationsberatung: Umfasst sind Beratungsleistungen in Medienangelegenheiten, Pressearbeit und Marketing, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgeschlossen von einer Kostenübernahme sind Leistungen, welche eine tatsächliche physische Produktion beinhalten (z. B. Produktionskosten von Werbematerial, Publikationen).

  5. IT/EDV-Beratung: Umfasst sind Beratungsleistungen im Bereich IT, EDV und Telekommunikation, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgeschlossen von einer Kostenübernahme sind Leistungen, welche eine tatsächliche Umsetzung oder physische Produktion bzw. Anschaffung beinhalten.

Konkrete Beispiele zu den jeweiligen Bereichen finden Sie in den Geschäftsbedingungen

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

Jedem Vollmitglied und assoziiertem Mitglied stehen für die Expert:innenberatung für den Zeitraum von 01.01.2024-31.12.2026 Mittel von 4.500 Euro brutto zum Einsatz in den angeführten Beratungsbereichen sowie zusätzlich 1.500 Euro brutto für Beratungsleistungen aus den Bereichen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zur Verfügung. Diese können auf die Beratungsbereiche und den Zeitraum in einem oder mehreren Anträgen beliebig aufgeteilt und eingesetzt werden. Hat ein Vollmitglied bzw. assoziiertes Mitglied seine ihm zugedachten Mittel bis 31.12.2026 nicht ausgeschöpft, verfallen diese und es besteht kein Anspruch auf weitere Verwendung.

Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

Das Vollmitglied bzw. assoziierte Mitglied meldet in der Geschäftsstelle von Sport Austria (serviceplus@sportaustria.at) schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) den Bedarf einer Beratungsleistung aus einem der 5 genannten Bereichen an. Diese Bedarfsmeldung muss verbandsmäßig gezeichnet sein, den Bereich der Beratungsleistung und eine Beschreibung der gewünschten Leistung ausweisen sowie den Namen des/der gewünschten Partner:in nennen. Für die Ansuchen sind die dafür von Sport Austria zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Seitens des/der gewünschten Partner:in ist Sport Austria ein Qualitätsnachweis für die Befähigung der angebotenen Leistung zu übermitteln. Dieser kann die Kammermitgliedschaft bzw. ein Nachweis des angemeldeten Gewerbes sein sowie Referenzen, Auszeichnungen, Zertifikate o. ä. enthalten. In der Geschäftsstelle von Sport Austria erfolgt eine formale und inhaltliche sowie Deckungsprüfung des Ansuchens. Sport Austria behält sich das Recht vor, eine:n Partner:in oder eine gewünschte Beratungsleistung abzulehnen, wenn diese/r nicht im Einklang mit dem Zweck dieses Angebots im Sinn dieser Geschäftsordnung steht. Danach erhält das Mitglied entweder eine schriftliche Bestätigung seines Ansuchens mit der Höhe der verfügbaren Mittel oder eine Absage. Im Fall einer Bestätigung erhält der/die gewünschte Partner:in von Sport Austria ebenfalls ein Schreiben, das eine Kostenübernahme bestätigt, wobei das Mitglied dafür haftet, dass die Rechnung des/der Partner:in die genehmigte Maximalhöhe der verfügbaren Mittel nicht übersteigt und die Leistungen dem Antrag entsprechen. Die Rechnung ist vom/von der Partner:in bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres direkt an die Österreichische Bundes-Sportorganisation auszustellen.

Wie erfolgt die Rechnungslegung?

Die ordentliche Rechnungslegung gemäß Umsatzsteuergesetz für die Kosten der gegenständlichen Beratungsleistungen hat vom/von der Partner:in direkt an die Österreichische Bundes-Sportorganisation zu erfolgen. In der Rechnung muss der Name des Vollmitgliedes bzw. assoziierten Mitgliedes, der Leistungszeitraum, die Anzahl der Stunden sowie der zugrundeliegende Stundensatz und der Gegenstand bzw. die Beschreibung der Beratungsleistung ausgewiesen werden.

 

Expert:innenberatung Geschäftsbedingungen

Expert:innenberatung Antragsformular