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Der Brief an zwei Millionen Sportvereinsmitglieder
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit 15. Mai gelten weitere Lockerungen im Sport und auch sonst konnten wir für Sie einiges erreichen. So zum Beispiel eine Ausnahmeregelung für die Anwendung der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung, die nun (nachträglich) auch ohne Reisetätigkeit ausbezahlt werden darf, oder die Möglichkeit zur Kurzarbeit im Sport. In einem Punkt gilt es jedoch den Druck auf die Politik weiterhin hochzuhalten, denn es fließen immer noch keine Hilfszahlungen an die Vereine! Wir haben daher einen offenen Brief an unsere zwei Millionen Sportvereinsmitglieder gerichtet und wollen damit auf die aktuelle Situation im Sport, die erreichten Maßnahmen aber auch auf die noch ausständigen konkreten finanziellen Entschädigungen für den Sport hinweisen. Immerhin haben der Sport- und der Finanzminister ein Hilfspaket von 700 Millionen Euro für die Gesamtheit der gemeinnützigen Organisationen angekündigt. Nun gilt es dieses aber auch umzusetzen, denn die Uhr tickt...
 
Mit sportlichen Grüßen,
Ihr Sport Austria-Team
 
 
 
 
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> Sport Austria - Organisierter Sport
> Termine, Fristen und Personen
> Mitgliederservice
> Gesellschaftspolitische Themen
 
 
SA
 
 
Sport Austria - Organisierter Sport
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Der Brief an zwei Millionen Sportvereinsmitglieder
Sport Austria hat mit seinen Dach- und Fachverbänden viel Know-How in die Erarbeitung eines Hilfspakets für die 15.000 österreichischen Sportvereine investiert. Dass Entschädigungszahlungen an den Sport fließen werden, hat Sportminister Werner Kogler nach mehreren konstruktiven Gesprächen mit dem organisierten Sport auch mehrmals bestätigt. Die Corona-Krise setzt den 15.000 Sportvereinen Österreichs mehr und mehr zu. Im Rahmen einer Pressekonferenz haben wir den im Vorfeld angekündigten offenen Brief an unsere zwei Millionen Sportvereinsmitglieder gerichtet. Wir wollen damit auf die aktuelle Situation im Sport, die erreichten Maßnahmen aber auch auf die noch ausständigen konkreten finanziellen Entschädigungen für den Sport hinweisen. Ein kleiner Teilerfolg in Bezug auf finanzielle Hilfsmittel für den Sport konnte erreicht werden: Der Sport- und der Finanzminister verkündeten ein Hilfspaket von 700 Millionen Euro für die Gesamtheit der gemeinnützigen Organisationen. Nun gilt es, dieses in rasche Umsetzung zu bringen.
Wir bitte Sie alle, uns dabei zu unterstützen, indem Sie den offenen Brief über Ihre Kanäle (Website, Social Media, Email) weiterkommunizieren. Ziel ist es, möglichst alle Verbände, Vereine und Mitglieder zu erreichen und zu informieren.

Sport Austria begrüßt neue außerordentliche Mitglieder
Wir begrüßen die Vereine 100% Sport, Leistungssport Austria, Mamanet Austria und das Österreichische Bundesnetzwerk für Sportpsychologie als neue außerordentliche Mitglieder von Sport Austria.
 
 
TFP
 
 
Termine, Fristen und Personen
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Eingeschränkter Betrieb von Sport Austria
Aufgrund der Coronakrise wurden zumindest bis zum 31.8.2020 alle Fortbildungen, Veranstaltungen und Termine von Sport Austria abgesagt. Die Geschäftsstelle ist aber per Telefon und Email wie gewohnt erreichbar. Ab Juni befindet sich auch unsere Geschäftsstelle wieder im Vollbetrieb.

Sport Austria Summit
Das für Juni geplante Sommerfest im Rahmen des Sport Austria Summit wird aufgrund der Coronakrise dieses Jahr abgesagt. Es ist geplant die ExpertInnentagung zum Thema "Good Governance" im September virtuell durchzuführen.

Sport Austria Finals
Die Sport Austria Finals in Graz werden aufgrund der verschobenen Fußball-EM von 24.-27.6. auf 3.-6.6.2021 verschoben. Wir ersuchen alle Verbände, die interessiert an einer Teilnahme an dieser Veranstaltung sind und diesbezüglich noch nicht mit uns in Kontakt waren, sich an Martin Domes (m.domes@sportaustria.at) zu wenden. Dieser steht für Informationen und Auskünfte jederzeit zur Verfügung.
 
 
MS
 
 
Mitgliederservice
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Wir bemühen uns, so viele Fragen wie möglich schnell zu beantworten und auf unserer Website zu veröffentlichen. Dies gestaltet sich nicht immer einfach, da auch seitens der Bundesregierung teilweise Details oft nicht vollständig geklärt sind bzw. die Fragen und Antworten aufgrund wechselnder Verordnungen stetiger Veränderung unterliegen. Wir empfehlen, sich auch selbständig über die Medien auf dem Laufenden zu halten und ggf. auch bei Ihrem zuständigen Landes- oder Bundes-Sportfach- bzw. -dachverband sowie der lokalen Bezirksbehörde oder dem Sportministerium direkt nachzufragen.

Seit 15. Mai: weitere Lockerungen für den Sport
Mannschaftssportarten dürfen outdoor seit 15. Mai auch ihr sportspezifisches Training (unter Einhaltung des 2m-Abstandes) wieder aufnehmen, öffentliche Sportstätten werden geöffnet und Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen. Indoor-Sportstätten müssen voraussichtlich bis 29. Mai geschlossen bleiben (Ausnahme SpitzensportlerInnen). Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
 
PRAE-Ausnahmeregelung beschlossen
Die Ausnahmesituation rund um COVID-19 hat betreffend die Verwendung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) einige Fragen aufgeworfen. Da für Heimtrainings bzw. angeleitete Trainings via Videokonferenz kein Reiseaufwand entsteht bzw. entstand, dürfte die PRAE nicht sozial- und steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Durch intensive Bemühungen des Sports konnte nun eine Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE erwirkt werden, welche am 13. Mai im Nationalrat beschlossen wurde. Gemäß dieser darf, wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen (Ausübung in nebenberuflicher Tätigkeit, Einhaltung der Tageshöchstgrenze von € 60.- etc.) für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit (z.B. Training zu Hause, Training in Form einer Videokonferenz) vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden. Zeitraum der Anwendbarkeit: 16.3.2020 (Beginn Schließung der Sportstätten) bis 31.12.2020. Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend mit 16.3. für die Zeiträume im Jahr 2020, in welchen die Sportstätten gesperrt sind. Die „Einsatztage“ sind entsprechend zu dokumentieren, auch wenn die „Einsatztage“ zu Hause erbracht wurden. Die entsprechenden Formulare und Richtlinien zur PRAE finden Sie hier. Die entsprechenden gesetzlichen Sonderregelungen finden Sie hier (ESTG) und hier (ASVG).

Lockerung der Gruppenbeschränkung auf Sportstätten
Mit der neuen Lockerungsverordnung ergibt sich auch die Aufhebung der Beschränkung von Trainingsgruppen auf maximal zehn Personen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Sportstätten. Trotzdem empfehlen wir weiterhin Trainingsgruppen mit maximal zehn Personen inklusive TrainerIn zu bilden, um die Abstände besser einhalten zu können. Es können, sofern es die Größe der Sportstätte zulässt, mehrere Trainingsgruppen parallel Sport betreiben.

Lockerung der Personenbeschränkung bei Sitzungen/Versammlungen
Durch die neue Lockerungsverordnung wurde auch für Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen die Beschränkung auf 10 Personen aufgehoben. Somit ist das physischen Zusammentreffen bei Sitzungen wieder möglich. Dabei wird das Einhalten der Schutzmaßnahmen für Kundenbereiche (mindestens ein Meter Abstand, 10 m2/Person und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) empfohlen. Da es aber aus organisatorischen Gründen (z.B. Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten) dazu kommen kann, dass diese Sitzungen trotzdem nicht in dieser Form abgehalten werden können, besteht weiterhin die Möglichkeit der Verschiebung bzw. Abhaltung in Form einer Videokonferenz. Mehr Informationen dazu in unseren FAQ unter "Finanzielles und (Arbeits)rechtliches".

Einverständniserklärung für Teilnahme am Training
Wir haben für Sie eine Vorlage für eine Einverständniserklärung für die Teilnahme am Training erarbeitet. Die grau markierten Passagen können von vorneherein an die Bedürfnisse des jeweiligen Verbandes/Vereines angepasst werden, sodass bei der Anwendung nur noch die gelb hinterlegte Passagen von den Teilnehmenden bzw. vom/von der gesetzlichen VertreterIn auszufüllen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Personen, deren personenbezogenen Daten Sie nicht bereits erhoben haben (die z.B. das erste Mal an einem Training teilnehmen und nicht Mitglied sind), auch ihren Verpflichtungen nach der Datenschutzgrundverordnung nachkommen müssen.

Sport Austria-Serviceplus: Sondertopf für Corona
Für Beratungsleistungen, die in Zusammenhang mit der Coronakrise (1.3.-31.12.2020) anfallen, steht den Vollmitgliedern von Sport Austria ein Sondertopf von 1.500 Euro pro Mitglied zur Verfügung. Weiterführende Informationen folgen.

Immer am aktuellsten Stand - folgen Sie uns auch auf Social Media
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GT
 
 
Gesellschaftspolitische Themen
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Einreichfrist für den Wettbewerb "nachhaltig gewinnen!" verlängert
Nachhaltige Events und nachhaltig agierende Sportvereine können bis 31.5.2020 online einreichen und damit ihr Engagement für eine nachhaltige Eventkultur in Österreich zeigen. Die PreisträgerInnen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation wurde die Einreichfrist bis 31.5.2020 verlängert.

#BeInclusive Award - jetzt einreichen!
Mit dem #BeInclusive Award werden Projekte, Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen ausgezeichnet, welche die soziale Inklusion von benachteiligten Randgruppen im und durch Sport stärken. Die Einreichung für den mit 45.000 Euro dotierten Preis ist bis 30.6.2020 möglich. Die drei Gewinner-Projekte werden mit je 10.000 Euro ausgezeichnet.

Call for proposals: Integration von Flüchtlingen im/durch Sport
Die Europäische Kommission hat Ende April die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Sport als Mittel der Integration und sozialen Inklusion von Flüchtlingen“ veröffentlicht. Mit dieser Aufforderung sollen rund 6 Projekte kofinanziert werden, die mit konkreten Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen durch Sport beitragen. Einreichschluss: 1.6.2020.

Call for proposals: Austausch und Mobilität im Sport
Neben dem Call zur Integration von Flüchtlingen im/durch Sport hat die Europäische Kommission nun auch die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Austausch und Mobilität im Sport“ veröffentlicht (EAC/S07/2020). Mit dieser Aufforderung sollen voraussichtlich 7 Projekte ausgewählt werden, die dem Personal von Sportorganisationen (TrainerInnen und anderes Personal von Sportorganisationen im Leistungs- und Breitensport) eine Möglichkeit zum Ausbau ihrer Kompetenzen und zum Erwerb neuer Fähigkeiten durch Lernmobilität bieten, indem sie sich für einen bestimmten Zeitraum in einem anderen Land aufhalten. Einreichschluss: 11.6.2020.

Call for proposals: Betreuung radikalisierungsgefährdeter Menschen im Sport
Der dritte Call der Pilotprojekte und Vorbereitungsmaßnahmen (neben den Flüchtlings- und Mobilitätsprojekten) der Europäischen Kommission fokussiert das Thema "Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete junge Menschen im Rahmen von Sportprojekten" (EAC/S06/2020). Mit dieser Aufforderung sollen ungefähr 4 Projekte ausgewählt werden, die von Sportorganisationen organisiert werden und die Ausübung sportlicher Aktivitäten im Sinne einer besseren Eingliederung in die Gesellschaft zur Prävention von Radikalisierung fokussieren. Einreichschluss: 22.6.2020.
 

 
 
 
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Sport Austria (Österreichische Bundes-Sportorganisation), Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien
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Sport Austria ist eine gemeinnützige Institution mit der Ausrichtung, die Interessen des Sports in Österreich und in internationalen Organisationen zu vertreten. Sport Austria ist damit die zentrale Koordinations- und Beratungsplattform innerhalb des österreichischen Sportsystems.

Das Präsidium ist das Leitungsorgan von Sport Austria gemäß Vereinsgesetz.

Sport Austria ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Sport Austria ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Es initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Seine Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Sport Austria bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung.

Sport Austria übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. (Vollständiger Disclaimer)

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