Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Inklusion

Der Stellenwert des Sports ist wohl unumstritten und gilt auch für Menschen mit Behinderung zur Rehabilitation, sinnvollen Freizeitgestaltung bis hin zur Wettkampfausübung. Ziel ist es, für alle Menschen gleichberechtigten Zugang für die ungehinderte Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – und somit auch im Sport, sowohl für die aktive Sportausübung als auch für die ZuschauerInnen.

Hans Niessl, Präsident der Österreichischen Bundes-Sportorganisation:
„Generell ist es enorm wichtig, Bewusstsein für die Bedeutung von Bewegung und Sport in der Bevölkerung zu schaffen. Dies gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderung; denn eine Behinderung soll niemanden hindern, aktiv zu sein.“

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung basiert auf:

  • Die UN Behindertenrechtskonvention ist ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Grundgedanke ist Inklusion, Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht vorwiegend an die Umweltbedingungen anpassen, die Umwelt muss sich so darstellen, dass alle teilhaben können und niemand ausgeschlossen wird.
  • Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) trat Anfang 2016 in vollem Umfang in Kraft. Ziel ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Daher ist auf die Barrierefreiheit von Angeboten, Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zu achten.

Der Österreichische Behindertensportverband (ÖBSV) vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Sport und nimmt die Sportentwicklung im Bereich des Breitensports und im Leistungs-/Spitzensport wahr, sofern die Inklusion in den betreffenden Bundes-Sportfachverbänden nicht erfolgt. Daneben gibt es das Österreichische Paralympische Committee (ÖPC), das die Paralympische Bewegung in Österreich vertritt, sowie Special Olympics Österreich (SOÖ), das die Special Olympics Bewegung in Österreich vertritt. (vgl. § 3 Abs. 1 c-e BSFG 2017)
Einige Sportarten werden für Menschen mit Behinderung bei den jeweiligen Sportfachverbänden angeboten, andere Sportarten und vor allem der Breitensportbereich werden verstärkt vom ÖBSV betreut.