Wer kann Sport Austria-Serviceplus in Anspruch nehmen?
Das Angebot von Sport Austria, die Übernahme von Kosten für Beratungsleistungen aus „Sport Austria-Serviceplus“ in Anspruch nehmen zu können, richtet sich ausschließlich an die Vollmitglieder und assoziierten Mitglieder von Sport Austria. Antragsberechtigt ist ausschließlich der jeweilige Bundesverband.
Wer sind Partner für Beratungen?
Die Kostenübernahme von Beratungsleistungen erfolgt für von den Mitgliedern frei wählbare Partner, sofern die Leistungen dieser in die unten angeführten Beratungsbereiche fallen und der Partner folgende Qualitätskriterien erfüllt:
Rechtsberatung und Mediation: RechtsanwältInnen müssen Mitglied der österreichischen Rechtsanwaltskammer sein und daher in folgendem Verzeichnis geführt werden: http://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/. Zudem darf die Beratungsleistung einen Nettostundensatz von 300 Euro nicht überschreiten.
Steuerberatung: SteuerberaterInnen müssen Mitglied der Kammer der österreichischen Wirtschaftstreuhänder sein und daher in folgendem Verzeichnis geführt werden: http://www.kwt.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-90/. Zudem darf die Beratungsleistung einen Nettostundensatz von 200 Euro nicht überschreiten.
Organisationsberatung: OrganisationsberaterInnen müssen ein einschlägiges angemeldetes Gewerbe ausüben und dürfen einen Nettostundensatz von 170 Euro nicht überschreiten. Beratung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt: PSG-BeraterInnen müssen in der Liste von 100% Sport als ReferentInnen geführt werden oder nachweislich von 100% Sport empfohlen werden: https://100prozent-sport.at/netzwerk/referentinnen/. Zudem darf die Beratungsleistung einen Nettostundensatz von 100 Euro nicht überschreiten.
Kommunikationsberatung: KommunikationsberaterInnen müssen ein einschlägiges angemeldetes Gewerbe ausüben und dürfen einen Nettostundensatz von 170 Euro nicht überschreiten.
IT-/EDV-Beratung: IT-BeraterInnen müssen ein einschlägiges angemeldetes Gewerbe ausüben und dürfen einen Nettostundensatz von 150 Euro nicht überschreiten.
Welche Beratungsbereiche gibt es?
Sport Austria-Serviceplus bietet die Kostenübernahme von Beratungsleistungen aus folgenden hier gelisteten Bereichen. Die Übernahme von Kosten durch Sport Austria erfolgt ausschließlich für Leistungen, die der Erreichung des jeweiligen Verbandszweckes dienen.
Rechtsberatung und Mediation: Umfasst sind Beratungsleistungen in Rechtsfragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgenommen sind strafrechtliche und streitige Angelegenheiten, mit Ausnahme der, zur Wahrung der Ansprüche aus einem Privatbeteiligtenanschlusses, notwendigen Maßnahmen.
Steuerberatung: Umfasst sind Beratungsleistungen in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgenommen sind (finanz)strafrechtliche Angelegenheiten.
Organisationsberatung: Umfasst sind Beratungsleistungen in Organisations- und Unternehmensfragen, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Beratung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt: Umfasst sind Beratungsleistungen zur Implementierung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind.
Kommunikationsberatung: Umfasst sind Beratungsleistungen in Medienangelegenheiten, Pressearbeit und Marketing, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgeschlossen von einer Kostenübernahme sind Leistungen, welche eine tatsächliche physische Produktion beinhalten (z. B. Produktionskosten von Werbematerial, Publikationen).
IT/EDV-Beratung: Umfasst sind Beratungsleistungen im Bereich IT, EDV und Telekommunikation, die für die Arbeit des Verbandes relevant sind. Ausgeschlossen von einer Kostenübernahme sind Leistungen, welche eine tatsächliche Umsetzung oder physische Produktion bzw. Anschaffung beinhalten.
Welche Mittel stehen zur Verfügung?
Jedem Vollmitglied stehen für Sport Austria-Serviceplus für den Zeitraum von 01.01.2021-31.12.2023 Mittel von insgesamt 5000 Euro brutto zur Verfügung. Diese können auf die Beratungsbereiche und den Zeitraum in einem oder mehreren Anträgen beliebig aufgeteilt und eingesetzt werden. Hat ein Vollmitglied bzw. assoziiertes Mitglied seine ihm zugedachten Mittel bis 31.12.2023 nicht ausgeschöpft, verfallen diese und es besteht kein Anspruch auf weitere Verwendung.
Wie kann Sport Austria-Serviceplus in Anspruch genommen werden?
Das Vollmitglied bzw. assoziierte Mitglied meldet in der Geschäftsstelle von Sport Austria (serviceplus@sportaustria.at) schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) den Bedarf einer Beratungsleistung aus einem der 5 genannten Bereichen an. Diese Bedarfsmeldung muss verbandsmäßig gezeichnet sein, den Bereich der Beratungsleistung und eine Beschreibung der gewünschten Leistung ausweisen sowie den Namen des gewünschten Partners nennen. Für die Ansuchen sind die dafür von Sport Austria zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Seitens des gewünschten Partners ist Sport Austria ein Qualitätsnachweis für die Befähigung der angebotenen Leistung zu übermitteln. Dieser kann die Kammermitgliedschaft bzw. ein Nachweis des angemeldeten Gewerbes sein sowie Referenzen, Auszeichnungen, Zertifikate o. ä. enthalten. In der Geschäftsstelle von Sport Austria erfolgt eine formale und inhaltliche sowie Deckungsprüfung des Ansuchens. Sport Austria behält sich das Recht vor, einen Partner oder eine gewünschte Beratungsleistung abzulehnen, diese/r nicht im Einklang mit dem Zweck von Sport Austria -Serviceplus im Sinn dieser Geschäftsordnung steht. Danach erhält das Mitglied entweder eine schriftliche Bestätigung seines Ansuchens mit der Höhe der verfügbaren Mittel oder eine Absage. Im Fall einer Bestätigung erhält der gewünschte Partner von Sport Austria ebenfalls ein Schreiben, das eine Kostenübernahme bestätigt, wobei das Mitglied dafür haftet, dass die Rechnung des Partners die genehmigte Maximalhöhe der verfügbaren Mittel nicht übersteigt und die Leistungen dem Antrag entsprechen. Die Rechnung ist vom Partner bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres direkt an die Österreichische Bundes-Sportorganisation auszustellen.
Wie erfolgt die Rechnungslegung?
Die ordentliche Rechnungslegung gemäß Umsatzsteuergesetz für die Kosten der gegenständlichen Beratungsleistungen hat vom Partner direkt an Sport Austria zu erfolgen. In der Rechnung muss der Name des Vollmitgliedes bzw. assoziierten Mitgliedes, der Leistungszeitraum, die Anzahl der Stunden sowie der zugrundeliegende Stundensatz und der Gegenstand bzw. die Beschreibung der Beratungsleistung ausgewiesen werden.
Sport Austria-Serviceplus Geschäftsbedingungen
Sport Austria-Serviceplus Antragsformular