Im Sommer 2022 wurden massenweise Schadenersatzforderung gegen Webseitenbetreiber:innen wegen der Verwendung von Google Fonts in Umlauf gebracht. Davon waren auch Sportvereine und -verbände betroffen. Sollten Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden, setzen Sie sich bitte mit Ihrem/Ihrer IT-Dienstleister:in in Verbindung und nehmen Sie eine technische Überprüfung der Webseite vor. Wenn die von Google angebotene „dynamische“ Variante verwendet wird, ist diese unbedingt auf die „lokale“ umzustellen. Wenn Sie bereits eine Schadenersatzforderung erhalten haben, empfehlen wir die Forderung, da diese unserer Rechtsmeinung nach unbegründet ist, zu bestreiten. Dazu finden Sie hier ein entsprechendes Muster-Antwortschreiben
Hingegen muss das Auskunftsbegehren gemäß Art 15 DSGVO, das in dem Anwaltsschreiben gestellt wird, beantwortet werden. Dies sollte aber erst erfolgen, wenn die Anwaltskanzlei, wie im Muster-Antwortschreiben gefordert, eine entsprechende Vollmacht übermittelt und die Identität des Mandanten/der Mandantin nachgewiesen hat. Sollte Ihre Überprüfung ergeben, dass Sie gar keine Daten des Mandanten/der Mandantin verarbeitet haben, ist es ausreichend eine „Negativauskunft“ zu erteilen. Wurden hingegen Daten des Mandanten/der Mandantin verarbeitet, ist eine entsprechend Auskunftserteilung fristgerecht zu übermitteln. Ein Vorlage dafür finden Sie z.B. auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich
Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass diese Rechtsauskunft und das zur Verfügung gestellte Muster-Antwortschreiben ausschließlich Ihrer Information dienen. Diese wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sport Austria kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.