Sport Austria - Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten
Sports in Österreich.

Abrechnungsformulare

Formulare für die Abrechnung von Sportler:innen, Schieds-/Kampfrichter:innen und Sportbetreuer:innen

Anhebung der Reiseaufwandentschädigung – was sich mit 1.1.2023 ändert
Mit 1.1.2023 werden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wird eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.

Infoveranstaltung PRAE neu – Videoaufzeichnung verfügbar
Um Sie über alle Änderungen zu informieren, luden Sport Austria in Kooperation mit der SPORTUNION Österreich zur Informationsveranstaltung „PRAE neu“ am 27.1. ein.

Untenstehend finden Sie das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen sowie den offiziellen Entwurf des analogen Meldeformulars für die Jahresmeldung an das Finanzamt. Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben. Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des BMF

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) 2023
Drucken Sie die Datei mit einer Skallierung von 78% aus!

Meldeformular an das BMF (L19)

Darstellung der Verwendungszwecke PRAE

Zusatzdokumente (BMF-Leitfaden und Sport Austria-Leitfaden) zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

NEU! Leitfaden des BMF und der Sozialversicherung

Sport Austria-Leitfaden für die Verwendung (PRAE) - in Überarbeitung

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Tatsächliche Reisekosten (TRK)

Zusatzdokumente zu den Tatsächlichen Reisekosten (TRK)

Sport Austria-Leitfaden für die Verwendung (TRK)

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Formulare für die Abrechnung von FunktionärInnen (z. B. Vereinsobmann/-frau, KassierIn, PlatzwartIn)

LetztempfängerInnenliste (LEL)

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Sonstige Formulare

TeilnehmerInnenliste (TN)

Kostenzusammenstellung (KostZ)

Kassabuch (KB)

Ausfüllhilfe für das KB

Anlageverzeichnis (AV)

Ausfüllhilfe für das AV

Information zu Kassabuch und Anlageverzeichnis

 

Abrechnungsrichtlinien

Für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6 bis 15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017 gelten folgende Richtlinien (www.austrian-sport.at)