Anhebung der Reiseaufwandentschädigung – was sich mit 2023 geändert hat
Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Infoveranstaltung PRAE neu – Videoaufzeichnung
Um über alle Änderungen zu informieren, lud Sport Austria in Kooperation mit der SPORTUNION Österreich zur Informationsveranstaltung „PRAE neu“ am 27.1. ein.
Untenstehend findest du das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen sowie den offiziellen Entwurf des analogen Meldeformulars für die Jahresmeldung an das Finanzamt. Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben. Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren. Nähere Informationen entnimm bitte der Webseite des BMF
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) 2023
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Meldeformular an das BMF (L19)
Darstellung der Verwendungszwecke PRAE
Leitfaden des BMF und der Sozialversicherung
Tatsächliche Reisekosten (TRK)
Sport Austria-Leitfaden für die Verwendung (TRK)
(z. B. Vereinsobmann/-frau, Kassier:in, Platzwart:in)
Letztempfänger:innenliste (LEL)
Kostenzusammenstellung (KostZ)
Information zu Kassabuch und Anlageverzeichnis
Für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6 bis 15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017 gelten folgende Richtlinien (www.austrian-sport.at)